
Bestandsbuchpflicht
Ab dem 28.01.2022 sind alle Bienenmedikamente bestandsbuchpflichtig! Es besteht die Pflicht zur Buchführung über alle angewendeten Arzneimittel unabhängig davon, ob es sich um freiverkäufliche, apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Bienenmedikamente handelt. Die gemachten Angaben sind mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. Darüber hinaus sind die Belege über den Erwerb des angewandten Arzneimittels ebenfalls über mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. In der Imkerei sind hiervon insbesondere die Präparate mit Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure und Thymol betroffen! Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre. Das Institut für Bienenkunde und Imkerei hat ein neues Bestandsbuchmuster erstellt: https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/bienen/dateien/bestandsbuch.pdf